EuGH-Urteil zu Facebook

EuGH-Urteil zu Facebook

Einwilligung der Nutzer wird benötigt

Am Montag dieser Woche hat der Europäische Gerichts­hof (EuGH) entschieden, dass Nutzer jetzt ausführlich über den Gebrauch von Social-Plugins (z. B. “Gefällt-mir“-Button) informiert werden müssen, wenn Du diese auf Deiner Webseite benutzt. Denn, bereits solcherlei Daten werden an Facebook übertragen.

Was heißt das für Dich?

  • Es ist jetzt absolut notwendig den Gebrauch von Social-Plugins in euren Cookie-Hinweisen zu erwähnen und Deinen Seitenbesuchern die Möglichkeit zu geben, per Opt-in die Benutzung ihrer Daten zu erlauben oder zu unterbinden
  • Du solltest auch Deine Datenschutzerklärung genauestens checken. Die Verwendung der Daten per Social-Plugins sowie auch das Recht auf Löschung der Daten muss vorhanden sein.

Bei Fragen, wende Dich bitte an uns via Kontakformular oder Chat Message. Wir können Dir mit der Erstellung einer DSVGO-gerechten Seite und Cookie-Hinweisen jederzeit helfen!

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Autor
Kim

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